Allgemeine Geschäftsbedingungen
RZB Reisemobil Zentrum Berlin GmbH & Co. KG
Am Juliusturm 21, 13599 Berlin
Campingplatz-Adresse: Waidmannsluster Damm 12-14, 13507 Berlin
Telefon: +49 30 76684991 | E-Mail: michalk@reisemobil-zentrum-berlin.de
Stand: 10. Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der RZB Reisemobil Zentrum Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Betreiber") und ihren Gästen über die Überlassung von Stellplätzen, sonstige Leistungen und Lieferungen des Betreibers auf dem Campingplatz Waidmannsluster Damm 12-14, 13507 Berlin.
(2) Abweichende Bedingungen des Gastes werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB richten sich sowohl an Verbraucher (§ 13 BGB) als auch an Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit einzelne Klauseln ausschließlich für eine Gruppe gelten, ist dies kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Darstellung der Stellplätze auf der Website oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Eine Reservierungsanfrage des Gastes (online, per E-Mail oder telefonisch) ist ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder textliche Buchungsbestätigung des Betreibers zustande.
(3) Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Bestellt der Gast für einen Dritten, haftet er gegenüber dem Betreiber gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
§ 3 Leistungsumfang und Stellplatzarten
(1) Der Betreiber stellt dem Gast den vereinbarten Stellplatz zur vorübergehenden Nutzung zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes besteht nicht. Der Betreiber behält sich die Stellplatzzuweisung und -positionierung vor.
(2) Es werden folgende Stellplatzarten angeboten:
| Stellplatz | Preis pro Nacht | Geeignet für |
|---|---|---|
| L-Platz | 40,00 € | Fahrzeuge unter 8 m Länge inkl. Fahrradträger |
| XL-Platz | 45,00 € | Fahrzeuge ab 8 m Länge oder Gespanne |
(3) Im Übernachtungspreis sind enthalten: 2 Erwachsene, 1 Kind bis einschließlich 15 Jahre, 1 Hund, Grauwasserentsorgung, Müllentsorgung, Toilettenentleerung sowie ein Stromanschluss nach Maßgabe von Absatz (4).
(4) Stromanschluss: Auf den Stellplätzen steht ein Stromanschluss mit einer Anschlussstärke von bis zu 10A zur Verfügung. Bei Ein-Nacht-Aufenthalten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen 10A-Anschluss. In diesen Fällen wird in der Regel lediglich ein 3A-Anschluss bereitgestellt; eine darüber hinausgehende Anschlussstärke wird – soweit überhaupt – ausschließlich nach Verfügbarkeit, im freien Ermessen des Betreibers und als freiwilliges Entgegenkommen gewährt. Auch bei längeren Aufenthalten kann es kurzzeitig zu einer Reduktion der verfügbaren Stromstärke kommen, wenn dies aus Gründen der Gesamtbelastung des Stromnetzes oder zum Schutz der Infrastruktur erforderlich ist. Ein Anspruch auf eine durchgehende Bereitstellung von 10A besteht nicht.
(5) Über die in Absatz (3) genannten Inklusivleistungen hinausgehende Personen, Kinder und Haustiere sind beim Check-in anzumelden und werden wie folgt zusätzlich abgerechnet:
| Position | Aufpreis pro Nacht |
|---|---|
| Jede weitere Person (über 15 Jahre) | 4,00 € |
| Jedes weitere Kind (bis einschl. 15 Jahre) | 2,00 € |
| Jedes weitere Haustier | 1,00 € |
(6) Der Betreiber behält sich vor, je nach Auslastung kleinen Fahrzeugen einen größeren Stellplatz zuzuweisen. Ein Anspruch auf einen reduzierten Preis besteht in diesem Fall nicht.
(7) Ein-Nacht-Aufenthalte und Vertragszweck:
a) Vertragsgegenstand bei Buchungen mit nur einer Übernachtung („Ein-Nacht-Aufenthalte") ist ausschließlich die Bereitstellung des Stellplatzes zur Übernachtung. Die in Absatz (3) genannten Inklusivleistungen – insbesondere die Bereitstellung eines 10A-Stromanschlusses, die Entsorgung von Grauwasser, die Toilettenentleerung, die Müllentsorgung sowie weitere Ver- und Entsorgungsleistungen – stellen bei Ein-Nacht-Aufenthalten keinen vertraglichen Anspruch dar. Diese Leistungen werden, soweit sie überhaupt erbracht werden, ausschließlich als freiwilliges Entgegenkommen des Betreibers, nach Verfügbarkeit und im freien Ermessen des Betreibers gewährt. Sie können vom Betreiber einseitig und ohne Vorankündigung eingeschränkt oder verweigert werden, ohne dass dem Gast hieraus Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche erwachsen.
b) Ein-Nacht-Aufenthalte werden ausschließlich nach Verfügbarkeit und im freien Ermessen des Betreibers angenommen. Der Betreiber behält sich vor, Ein-Nacht-Aufenthalte ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Buchungsanfragen für längere Aufenthalte vorrangig zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf einen Ein-Nacht-Aufenthalt besteht nicht.
c) Buchungen, die erkennbar überwiegend oder ausschließlich der Inanspruchnahme der Ver- oder Entsorgungseinrichtungen dienen („Entsorgungsaufenthalte"), sind nicht Vertragsgegenstand. Der Betreiber ist berechtigt, derartige Buchungen abzulehnen oder das Vertragsverhältnis bei nachträglichem Bekanntwerden außerordentlich zu beenden. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.
d) Tagesgäste oder vorbeifahrende Reisemobilisten haben keinen Anspruch auf Nutzung der Ver- oder Entsorgungseinrichtungen ohne gültige Übernachtungsbuchung.
§ 4 Preise, Zahlung und Kurtaxe
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – spätestens beim Check-in in bar oder per Karte (EC-/Debitkarte oder Kreditkarte).
(3) Eine etwaige Kurtaxe oder andere von Dritten erhobene Abgaben sind, sofern in Berlin/Reinickendorf einschlägig, vom Gast zusätzlich zu entrichten.
(4) Eine Anzahlung wird im Regelfall nicht erhoben. Der Betreiber behält sich vor, in begründeten Einzelfällen (z. B. bei Gruppenbuchungen oder Langzeitaufenthalten) eine Anzahlung zu verlangen; dies wird dem Gast vor Vertragsschluss mitgeteilt.
§ 5 Reservierung, Stornierung und Nichtanreise
(1) Der Gast kann eine bestätigte Reservierung jederzeit in Textform (E-Mail, Brief) gegenüber dem Betreiber stornieren. Maßgeblich für die Berechnung der Stornofrist ist der Zugang der Stornierungserklärung beim Betreiber.
(2) Bei einer Stornierung gelten folgende Stornogebühren:
| Stornozeitpunkt vor Anreise | Stornogebühr |
|---|---|
| Mehr als 48 Stunden vor Anreisetag | kostenfrei (0 %) |
| 48 Stunden oder weniger vor Anreisetag | 50 % des Gesamtpreises |
| Nichtanreise (No-Show) oder ohne Stornierung | 100 % des Gesamtpreises |
(3) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.
(4) Reist der Gast später an oder verkürzt er seinen Aufenthalt vorzeitig, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet, soweit der Betreiber den Stellplatz nicht anderweitig vermieten konnte.
(5) Der Betreiber ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, oder wenn die Reservierung unter Angabe irreführender oder falscher Angaben erfolgt ist. In diesen Fällen entstehen dem Gast keine Schadensersatzansprüche.
§ 6 An- und Abreise / Check-in / Check-out
(1) Der Check-in ist ab 12:00 Uhr am Anreisetag im Rahmen der jeweils gültigen Öffnungszeiten der Rezeption möglich. Die Öffnungszeiten sind an der Rezeption sowie auf der Website des Betreibers einsehbar. Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
(2) Der Check-out hat bis spätestens 12:00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.
(3) Bei späterem Check-out bis 18:00 Uhr ist der Betreiber berechtigt, eine zusätzliche Übernachtung zu berechnen.
(4) Eine spätere Anreise oder frühere/spätere Abreise muss vorab telefonisch angekündigt werden.
§ 7 Pflichten des Gastes / Hausordnung
(1) Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung des Campingplatzes einzuhalten. Diese ist am schwarzen Brett, an der Rezeption sowie auf der Website einsehbar.
(2) Insbesondere gilt:
- Nachtruhe: Von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr ist Nachtruhe einzuhalten. Während dieser Zeit sind Lärmbelästigungen jeder Art zu unterlassen.
- Verkehr: Auf dem gesamten Platz gilt Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h).
- Sauberkeit: Stellplätze sind sauber zu halten und beim Verlassen besenrein zu hinterlassen.
- Müll: Müll ist ausschließlich in den vorgesehenen Sammelbehältern zu entsorgen. Sondermüll, Sperrmüll, Bauabfälle, Altöle, Batterien und Chemikalien dürfen nicht auf dem Platz entsorgt werden.
- Abwasser: Grauwasser darf ausschließlich an den dafür vorgesehenen Entsorgungsstellen entsorgt werden. Das Ablassen auf dem Stellplatz oder ins Erdreich ist untersagt.
- Toiletten-/Chemiekassetten: Entleerung ausschließlich an der dafür vorgesehenen Entsorgungsstation.
- Offenes Feuer und Grillen: Lagerfeuer, offenes Feuer sowie das Grillen mit Holzkohle, Briketts oder ähnlichen Brennstoffen sind auf dem gesamten Platz untersagt. Das Grillen mit Gas- oder Elektrogrills ist ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber gestattet.
- Stromgeneratoren: Der Betrieb privater Stromgeneratoren ist untersagt.
(3) Den Anweisungen des Betreiberpersonals ist Folge zu leisten. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung oder bei erheblicher Belästigung anderer Gäste ist der Betreiber berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und vom Gast die unverzügliche Räumung des Stellplatzes zu verlangen. Geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 8 Besucher
(1) Besuche von externen Gästen (nicht im Buchungsvertrag eingetragene Personen) sind grundsätzlich erlaubt. Besucher sind bei Ankunft an der Rezeption anzumelden.
(2) Für Besucher gelten dieselben Aufpreise wie für zusätzliche Personen gemäß § 3 Absatz (5):
| Position | Aufpreis |
|---|---|
| Erwachsener Besucher (über 15 Jahre) | 4,00 € |
| Kind (bis einschl. 15 Jahre) | 2,00 € |
| Mitgebrachtes Haustier | 1,00 € |
(3) Der gastgebende Camper haftet für seine Besucher wie für sich selbst. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass seine Besucher die Hausordnung sowie diese AGB einhalten.
(4) Besucher haben den Platz spätestens mit Beginn der Nachtruhe zu verlassen, sofern keine Übernachtung gebucht und bezahlt wurde.
§ 9 Haustiere
(1) Ein Hund pro Stellplatz ist im Übernachtungspreis enthalten. Weitere Hunde sind nur nach vorheriger Absprache und gegen Aufpreis erlaubt.
(2) Hunde sind auf dem gesamten Platzgelände an einer kurzen Leine zu führen.
(3) Hundekot ist vom Halter unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
(4) Listenhunde gemäß dem Berliner Hundegesetz dürfen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Maulkorb- und Leinenpflicht) und nach vorheriger Anmeldung mitgebracht werden.
(5) Der Halter haftet uneingeschränkt für sämtliche durch sein Tier verursachten Schäden.
§ 10 Haftung des Betreibers
(1) Der Betreiber haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Der Aufenthalt auf dem Campingplatz und die Nutzung der Einrichtungen (insbesondere Spielgeräte, Sanitäranlagen, Strom-, Wasser- und Entsorgungseinrichtungen) erfolgen auf eigene Gefahr.
(5) Für mitgebrachte Sachen des Gastes (insbesondere Fahrzeuge, Wohnwagen, Reisemobile, deren Inhalt sowie sonstige Wertgegenstände) übernimmt der Betreiber keine Haftung, soweit nicht ein Verschulden des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Eine Verwahrung im Sinne von §§ 688 ff. BGB findet nicht statt. Dem Gast wird empfohlen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
(6) Bei kurzzeitigen Versorgungsausfällen (Strom, Wasser) sowie bei vorübergehenden Beeinträchtigungen durch Witterung, Bauarbeiten in der Umgebung, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt entstehen dem Gast keine Schadensersatz- oder Minderungsansprüche, soweit der Betreiber den Ausfall nicht zu vertreten hat.
§ 11 Haftung des Gastes
(1) Der Gast haftet für sämtliche durch ihn, seine Begleitpersonen, Besucher oder mitgeführte Tiere schuldhaft verursachten Schäden an Anlagen, Einrichtungen, Pflanzen und sonstigem Eigentum des Betreibers oder Dritter.
(2) Der Gast ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflichtversicherung zu unterhalten.
§ 12 Datenschutz
Der Betreiber verarbeitet personenbezogene Daten des Gastes ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://reisemobil-zentrum-berlin.de/datenschutz.
§ 13 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist.
(2) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Campingplatzes (Waidmannsluster Damm 12-14, 13507 Berlin).
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Betreibers. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Gerichtsstandvereinbarung nur, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Textform.
Stand: 10. Mai 2026 — RZB Reisemobil Zentrum Berlin GmbH & Co. KG